Jan Madeus – Architekturfotografie

Nutzungsrechte bei Architekturfotos: Was im Honorar enthalten ist

05a_Publix_Neukoelln Publix Neukölln – Baukörper im städtebaulichen Kontext, Berlin-Neukölln

Nutzungsrechte bei Architekturfotos: Was im Honorar enthalten ist

Kurzantwort: Mit dem Honorar erhält das beauftragende Architekturbüro das Recht, die Bilder für die eigene Darstellung zu nutzen — Website, Social Media, eigene Drucksachen, Wettbewerbe und Bewerbungen. Zeitlich und räumlich ohne Begrenzung. Nicht enthalten ist die Weitergabe an Dritte: Bauherr, Fachplaner, Hersteller und Redaktionen brauchen eine eigene Lizenz. Ich behalte als Urheber das Recht, die Bilder selbst zu zeigen, und werde bei jeder Veröffentlichung genannt.

Nutzungsrechte sind der Teil der Zusammenarbeit, über den am wenigsten gesprochen wird — und der später am häufigsten zu Missverständnissen führt. Nicht aus bösem Willen. Meist weiß am Tag der Aufnahme einfach noch niemand, wer die Bilder in zwei Jahren alles haben möchte.

Dieser Text beschreibt, wie ich es handhabe. Er ist keine Rechtsauskunft, sondern meine Praxis — das, was in meinen Angeboten steht und was ich vor jedem Termin bespreche. Wer die Regeln kennt, kann sie vorher anpassen, statt sie nachher zu verhandeln.

Was ein Nutzungsrecht ist — und was nicht

Ein Foto hat einen Urheber, und das bleibt so. Was ich verkaufe, ist nicht das Bild, sondern das Recht, es in einem bestimmten Rahmen zu verwenden. Das klingt nach Kleingedrucktem, ist aber der Grund, warum ein Honorar überhaupt kalkulierbar ist: Der Rahmen bestimmt den Aufwand und den Wert.

Für die Praxis heißt das: Die Frage ist nie „Gehören mir die Bilder?“, sondern „Wofür darf ich sie einsetzen, und wer außer mir?“. Beides lässt sich in zwei Sätzen klären, wenn man es vor dem Termin tut.

Was im Honorar enthalten ist

Sofern wir nichts anderes vereinbaren, erhält das beauftragende Architektur- oder Planungsbüro einfache Nutzungsrechte für die eigene Darstellung. Konkret sind das vier Bereiche:

Website und Online-Portfolio. Das Projekt auf der eigenen Homepage, in Projektlisten und in Online-Portfolios.

Social Media. Die eigenen Kanäle des Büros — Instagram, LinkedIn, Facebook und was noch kommt.

Drucksachen des Büros. Broschüren, Flyer, Projektmonografien, Präsentationsmappen, Bewerbungsunterlagen.

Wettbewerbe und Bewerbungen. Einreichungen bei Architekturpreisen und Bewerbungen in Vergabeverfahren, etwa VgV-Verfahren.

Das deckt ab, wofür ein Büro seine Referenzen tatsächlich braucht. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht verboten — es ist nur nicht automatisch dabei.

Wer die Bilder nicht ohne Weiteres nutzen darf

Das Nutzungsrecht gilt für den Vertragspartner. Es wandert nicht mit den Dateien. Wenn ein Büro die Bilder an andere Beteiligte weitergibt, brauchen diese eine eigene Lizenz — auch wenn sie am selben Gebäude gearbeitet haben.

Das betrifft in der Regel:

Bauherren und Eigentümer, die das Gebäude vermarkten oder dokumentieren wollen.

Fachplaner, Handwerksbetriebe und Hersteller — der Fassadenbauer, der Leuchtenhersteller, das Ingenieurbüro. Sie haben ein legitimes Interesse an guten Bildern ihrer Arbeit. Es ist nur eine andere Nutzung als die des Architekten.

Presse und Redaktionen. Eine Pressemitteilung zum Projekt darf das Büro mit den Bildern versenden. Sobald eine Fachzeitschrift die Aufnahmen darüber hinaus verwendet, etwa für eine eigene Strecke, klären wir das gesondert — meist direkt zwischen Redaktion und mir.

Der Grund ist einfach: Ein Bild, das fünf Parteien nutzen, hat für jede von ihnen denselben Wert wie ein Bild, das eine Partei nutzt. Das Honorar kann diesen Unterschied nur abbilden, wenn er vorher benannt ist.

Wenn mehrere Parteien die Bilder wollen

Das ist der häufigste Fall, und er ist kein Problem — wenn er vor dem Termin auf den Tisch kommt. Dann teilen sich die Beteiligten das Honorar und erwerben jeweils die Rechte, die sie brauchen. Für jede Partei wird es günstiger, als wenn sie später einzeln lizenziert, und ich weiß beim Fotografieren, welche Bilder gebraucht werden: Der Fassadenbauer will andere Details als das Büro.

Deshalb frage ich vor jedem Projekt, wer außer dem Büro Interesse an den Aufnahmen haben könnte. Die Antwort ändert nichts am Termin. Sie ändert nur, wie viele Missverständnisse es danach gibt.

Wie lange und wo die Rechte gelten

Für die Eigendarstellung eines Büros gibt es kaum einen Grund, Rechte zu befristen. Referenzen werden dauerhaft gezeigt, und eine Website endet nicht an einer Landesgrenze. Meine Standardregelung sieht deshalb so aus:

PunktStandard
NutzungEigene Darstellung des Büros: Website, Social Media, Drucksachen, Wettbewerbe, Bewerbungen
Räumlichohne Begrenzung
Zeitlichohne Begrenzung
Weitergabe an Drittenicht enthalten — eigene Lizenz je Partei
Exklusivitätnicht enthalten — auf Wunsch vereinbar
Urhebernennungbei jeder Veröffentlichung

Eine Befristung auf drei oder fünf Jahre ist möglich, im Architekturbereich aber unüblich. Ich schlage sie nur vor, wenn ein Projekt ohnehin ein Ablaufdatum hat — eine temporäre Installation, ein Zwischenstand vor dem Umbau.

Was ich mir vorbehalte

Als Urheber behalte ich das Recht, meine Arbeit zu zeigen. Das gilt, solange wir keine Exklusivität oder Geheimhaltung vereinbart haben — beides ist möglich, beides wird im Angebot benannt.

Eigene Nutzung heißt bei mir: Portfolio und Website, Social Media, PDF-Mappen, Ausstellungen und eigene Publikationen, Fotografie- und Kunstwettbewerbe. Und die Lizenzierung an Dritte, etwa an eine Zeitschrift oder einen Hersteller, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

In der Praxis ist das selten ein Konflikt. Ein Büro profitiert davon, wenn sein Gebäude in meinem Portfolio, in einer Ausstellung oder einem Wettbewerb auftaucht — mit Nennung des Büros. Wo es anders ist, etwa bei einem Wohnhaus, dessen Bewohner nicht sichtbar werden wollen, oder bei einem Projekt unter Vertraulichkeit, reden wir vorher darüber.

Die Urhebernennung

Bei jeder Veröffentlichung steht mein Name am Bild: Foto: Jan Madeus. Im Druck als Bildnachweis, online in der Bildunterschrift oder im Impressum der Projektseite, in Social Media im Beitragstext oder als Markierung im Bild.

Das ist keine Eitelkeit, sondern der Weg, auf dem Bilder zu neuen Aufträgen führen — für mich wie für das Büro, das auf denselben Seiten genannt wird. Ein Verzicht auf die Nennung ist möglich, muss aber ausdrücklich vereinbart werden und ist Teil der Kalkulation. Was nicht funktioniert, ist ein stillschweigendes Weglassen; das führt zu Nachforderungen, die niemand wollte.

Was das für Ihr Projekt bedeutet

Drei Fragen, die vor dem Termin beantwortet sein sollten. Sie brauchen dafür keine Verträge, nur eine kurze Überlegung:

Wer braucht die Bilder? Nur das Büro, oder auch Bauherr, Fachplaner, ein Hersteller? Jede Partei, die Sie jetzt nennen, ist später kein Nachtrag.

Wofür? Website und Wettbewerb sind Standard. Eine Kampagne des Bauherrn, ein Verkaufsexposé oder eine Anzeige des Herstellers sind es nicht.

Gibt es Gründe für Vertraulichkeit oder Exklusivität? Dann gehört das ins Angebot, nicht in die Mail nach der Lieferung.

Mit diesen drei Antworten schreibe ich ein Angebot, in dem die Nutzung so steht, dass Sie es Ihrem Bauherrn weiterreichen können. Wie der Termin selbst vorbereitet wird, steht im Beitrag Fototermin vorbereiten: Was ich vor der Aufnahme brauche.

Häufige Fragen

Darf ich die Bilder an meinen Bauherrn weitergeben?

Zum Ansehen ja, zur Nutzung nicht ohne eigene Lizenz. Wenn der Bauherr die Bilder für Vermarktung oder eigene Kanäle braucht, klären wir das am besten vor dem Termin — dann lässt sich das Honorar teilen.

Darf ein Fachmagazin die Bilder drucken?

Im Rahmen einer Pressemitteilung des Büros ja. Für eine eigene redaktionelle Strecke lizenziert die Redaktion die Bilder direkt bei mir. Das ist üblich und geht in der Regel schnell.

Gelten die Rechte auch für Bilder, die ich bearbeite oder beschneide?

Ein Ausschnitt für ein Social-Media-Format ist in Ordnung. Änderungen, die das Bild verfälschen — Farbe, Retusche, Montage — bitte vorher abstimmen. Es bleibt mein Bild und Ihr Gebäude.

Kann ich Exklusivität bekommen?

Ja. Dann zeige ich die Bilder für einen vereinbarten Zeitraum oder dauerhaft nicht selbst und lizenziere sie nicht an Dritte. Das ist eine eigene Vereinbarung und wird im Angebot ausgewiesen.

Muss der Fotocredit auch bei Instagram stehen?

Ja, im Beitragstext oder als Markierung. Das kostet nichts und ist die einfachste Form, wie Bilder für beide Seiten weiterarbeiten.

Was passiert, wenn die Nennung fehlt?

Dann melde ich mich, und in fast allen Fällen wird sie nachgetragen. Dass daraus mehr wird, lässt sich am einfachsten vermeiden, indem der Bildnachweis von Anfang an mit den Dateien weitergegeben wird.

Sie planen eine Dokumentation und wissen noch nicht, wer die Bilder alles braucht? Beschreiben Sie mir kurz das Projekt und die Beteiligten — dann schlage ich eine Regelung vor, die für alle passt. Zum Kontakt, oder vorab ein Blick auf die Leistungen.